AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
tds media design
creative solutions Agentur Goslar
nachfolgend tds media design genannt
1. Geltungsdauer
Für alle Angebote, Lieferungen, Werk-, Dienst- u. Agenturleistungen der tds media design sind allein die folgenden Bedingungen verbindlich. Durch ihr Vorliegen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen davon, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung durch die tds media design und gelten auch dann immer nur für den jeweiligen Einzelfall. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht
2. Gegenstand
Gegenstand der Bedingungen ist der Vertrag über alle Tätigkeiten der tds media design, insbesondere der Fotografie, Fotoerstellung und -bearbeitung, Videoerstellung und -bearbeitung, Webseitenerstellung, Grafik Design, Layout-Gestaltung, Werbegestaltung, Werbeberatung (Marketing), Erstellung von Werbetechnik, Druck aller Art, Digitaldruck und Druckvorlagenstellung.
3. Urheberrecht - Abwicklung
An allen Fotos, Videos, Webseitenentwürfen, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Reprovorlagen, Kostenvoranschlägen, Korrekturvorlagen, Proofs etc. behält sich die tds media design das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die vorgenannten Fotos, Videos, Entwürfe etc. dürfen keiner dritten Person zugänglich gemacht werden. Weitere Verwendung Entwürfe etc. ist nicht gestattet und bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der tds media design. Fotografien, Entwürfe, Korrekturen etc. werden, sollte keine gegenteilige Vereinbarung getroffen worden sein, nach Aufwand berechnet. Alle Unterlagen sind, sofern eine Auftragserteilung gegenüber der tds media design nicht erfolgt, unverzüglich zurückzugeben. Ideen, Entwürfe, Konzepte, Muster, Produkte und Leistungen jeder Art werden von der tds media design nur gegen Berechnung erbracht. Diese dürfen weder vervielfältigt, noch nachgeahmt oder verändert werden. Eine Übertragung der Rechte der tds media design kann nur schriftlich erfolgen. Auch durch Bezahlung erwirbt der Besteller nur das Nutzungsrecht für den jeweils konkreten Auftragszweck. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber genau zu überprüfen, auch auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages hin. Fehlerkorrekturen sind deutlich zu kennzeichnen, denn sie sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Für Ausführungen nach vom Besteller eingereichten Vorgaben hat dieser allein die Sorgfaltspflicht. Durch die tds media design geschaffene Werbemittel kann diese signieren (Urheberrecht) und auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden.
4. Treubindung
Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die tds media design zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Personen und Unternehmen durch die tds media design , z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion oder Druckereiauswahl usw. sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Berücksichtigung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.
5. Media- und Druckereiaufträge
Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die tds media design im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den, für den Vertragspartner günstigsten, tariflichen Bedingungen. Die tds media design berechnet insoweit zusätzlich ihre Aufwendungen gemäß individual vertraglicher Vereinbarung.
6. Geheimhaltung
Die tds media design ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch nachvertraglich.
7. Haftung - Mängelrügen
Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die tds media design dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe der tds media design, die vertragliche Vereinbarung auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Soweit die tds media design Subunternehmer in die Auftragsabwicklung einschaltet, haftet sie nicht für Fehler, Schäden oder Versäumnisse, die durch diese Dritten verursacht wurden. Etwaige Ersatzansprüche gegen diese gelten schon jetzt als an den Vertragspartner / Auftraggeber wirksam abgetreten. Der Vertragspartner hat die gegenständliche Leistung der tds media design unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen drei Werktagen nach Zugang durch schriftliche (auch per E-Mail) Anzeige zu rügen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Auftragserfüllung. Es kann Minderung, nicht aber Schadensersatz gefordert werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. l BGB wird die tds media design auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sofern eine Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB zugesichert ist, sind Schadensersatzansprüche aus den §§ 463,480 Abs. 2 BGB nicht ausgeschlossen. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart worden sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten als nicht zugesichert ( § 494 BGB ist ausgeschlossen). Eine Bezugnahme auf DIN-Normen und ähnliches beinhalten nur eine nähere Warenbezeichnung und begründet ebenfalls keine Zusicherung, es sei denn, die Zusicherung wurde ausdrücklich vereinbart. Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiver Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) gegen die tds media design als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der genannten Personen. Bei Verzug und Unmöglichkeit besteht Haftung auch bei Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe der Mehraufwendungen für eine Deckungsvereinbarung oder eine Ersatzvornahme.
8. Kostenermittlung - Preisgestaltung
Die im Angebot der tds media design aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Lieferungen reisen auf Risiko und Gefahr des Empfängers. Die Kostenerfassung innerhalb der umfangreichen Leistungspalette der tds media design kann wie folgt einzeln berechnet werden:
a) Agenturleistungen: Honorar für Fotoerstellung und -bearbeitung, Videoerstellung, -konzeption und -bearbeitung / Webseitenerstellung / Erstellung von Werbetexten / Grafik Design / Konzeption / Vorausentwicklungen sowie weitere technische und grafische Leistungen, die hier nicht gesondert aufgeführt sind.
b) Herstellungskosten: Produktionsvorlagen / Endproduktionen.
Alle Angebote sind für die tds media design grundsätzlich freibleibend.
9. Lieferfristen
Eine schriftlich vereinbarte Lieferzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller vom Vertragspartner beizubringenden Unterlagen und Produktionsfreigabe, samt einer eventuellen Anzahlung. Lieferverzug kann mit 3 Wochen Nachfrist durch Einschreiben angemeldet werden. Bei höherer Gewalt, Streiks u./ o. Verschulden durch Vorlieferanten sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die tds media design ist zu Teillieferungen berechtigt die als eigenständiges Geschäft abgerechnet werden können.
10. Zahlungsbedingungen - Verzug
Alle Rechnungen sind unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen sofort ab Rechnungszugang zahlbar. Skonti und Zahlungsziele müssen von Fall zu Fall gesondert und schriftlich vereinbart werden. Jede Einzelleistung Lieferung gilt als gesonderter Auftrag. Bis zur endgültigen Regulierung gilt Eigentumsvorbehalt. Zahlungsverzug setzt 20 Tage nach Rechnungsdatum ein. Unabhängig der Geltendmachung von Inkassogebühren oder eines höheren Schadens, werden bei Verzug in Folge Mahnung, ohne besondere Ankündigung, Verzugszinsen berechnet (3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank). Im Falle eines Zwangsinkassos werden alle weiteren offenen Rechnungen des Vertragspartners automatisch einbezogen. Die tds media design ist berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit die Durchführung des Vertrages einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und die tds media design ihrerseits bereits an den jeweiligen Lieferanten Abschlagszahlungen leisten muss. Wird der tds media design Vermögensverfall des Vertragspartners bekannt oder enthält der Auftrag ganz besondere Nebenkosten, ist abweichend von Ziff. 10 der Endbetrag des Gesamtauftrags, oder Teile davon, auf Anforderung hin sofort zahlbar
11. Handelsübliche Abweichungen - Schönheitsfehler
Farben und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können Lieferqualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der tds media design abweichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung.
12. Einspruch - Erfüllungsort - Salvatorische Klausel
Einspruch gegen die Rechnungsstellung sollte nur begründet und unverzüglich erfolgen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Vertragspartner Goslar. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später vertieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücken soll eine angemessene Regelung treten.
Stand: Oktober 2024